Samstag, 19.05.2012

Legionellenprüfung seit 1. November Pflicht - Die Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden

Die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten. Anderslautende Äußerungen des Deutschen Mieterbundes sind nicht nachvollziehbar. Vermieter, die in ihren Mietverträgen die Umlage von Betriebskosten mit Bezug auf die Betriebskostenverordnung vereinbart haben, können diese Kosten selbstverständlich auf die Mieter umlegen. Sollten Investitionen erforderlich sein, damit die Legionellenprüfung technisch überhaupt möglich ist, können die Mieter im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung an diesen Kosten beteiligt werden.

Hintergrund: Seit 1. November 2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter aufweist.

undefinedListe der in Baden-Württemberg ansässigen Untersuchungsstellen

Haus & Grund Deutschland informiert:

Anfang November sorgten der Deutsche Mieterbund sowie mehrere Mietervereine für Verwirrung. Sie verbreiteten die Auffassung, dass die Kosten für regelmäßige Legionellentests nach der neuen Trinkwasserverordnung nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden könnten.
In der undefinedDezember-Ausgabe seiner Mieterzeitung schwenkt der Mieterbund nun auf den von Haus & Grund Deutschland stets verfolgten Kurs ein: Bei den Kosten der Legionellentests handelt es sich um Betriebskosten, die der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter im Haus abwälzen kann.