Kosten der jährlichen Legionellenprüfung sind Betriebskosten - Rechtsauffassung des Deutschen Mieterbundes nicht nachvollziehbar
Die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten. Anderslautende Äußerungen des Deutschen Mieterbundes sind nicht nachvollziehbar. Vermieter, die in ihren Mietverträgen die Umlage von Betriebskosten mit Bezug auf die Betriebskostenverordnung vereinbart haben, können diese Kosten selbstverständlich auf die Mieter umlegen. Sollten Investitionen erforderlich sein, damit die Legionellenprüfung technisch überhaupt möglich ist, können die Mieter im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung an diesen Kosten beteiligt werden.
Hintergrund: Seit 1. November 2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter aufweist.
Liste der in Baden-Württemberg ansässigen Untersuchungsstellen






