Mieter müssen verlorene Schlüssel ersetzen - Auf richtigen Versicherungsschutz achten
Berlin, 26. August 2011. Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, verlorene Wohnungsschlüssel zu ersetzen. Dies kann unter Umständen sehr teuer sein. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &
Grund Deutschland rät darauf zu achten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt.
Gerade wenn Mieter in Mehrfamilienhäusern ihren Schlüssel verlieren, ist es in der Regel notwendig, die komplette Schließanlage des Hauses auszutauschen. Nach einem Schlüsselverlust haben auch
die übrigen Mieter des Hauses einen Anspruch darauf, dass sich kein Unbefugter mit dem verlorenen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt in das Haus verschafft. Wer keinen entsprechenden
Versicherungsschutz hat, muss die Kosten selbst tragen.
Einen kostengünstigen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, kommt nur in Ausnahmen in Betracht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sicher ist, dass durch den Verlust des Schlüssels die
Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind. Hat der Mieter beispielsweise den Schlüssel nachweislich ins Meer fallen lassen und liegt dieser jetzt in 1.000 Meter
Tiefe auf dem Meeresgrund, so ist die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.
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Alexander Wiech
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