Samstag, 19.05.2012

Mieterbund: Bei den Kosten der Legionellentests handelt es sich um Betriebskosten

Haus & Grund Deutschland informiert: Anfang November sorgten der Deutsche Mieterbund sowie mehrere Mietervereine für Verwirrung. Sie verbreiteten die Auffassung, dass die Kosten für regelmäßige Legionellentests nach der neuen Trinkwasserverordnung nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden könnten.
In der undefinedDezember-Ausgabe seiner Mieterzeitung schwenkt der Mieterbund nun auf den von Haus & Grund Deutschland stets verfolgten Kurs ein: Bei den Kosten der Legionellentests handelt es sich um Betriebskosten, die der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter im Haus abwälzen kann.