Samstag, 19.05.2012

Wärmedämmung ohne Mietminderung

Artikel aus der Südwestpresse vom 25.11.2011 mit der Überschrift „Wärmedämmung ohne Mietminderung“, dem ein Interview mit Herrn Hennrich zugrunde liegt.

Berlin. Eine energetische Sanierung bringt viel Dreck und Krach. Das müssen Mieter künftig bis zu drei Monate lang hinnehmen, ohne die Miete zu kürzen.

Nur 1 Prozent der 40 Mio. Wohnungen in Deutschland werden jährlich saniert, um den Energieverbrauch zu senken - viel zu wenig angesichts der Energiewende, die sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben hat. Einen Baustein will auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beisteuern: die Reform des Mietrechts. Gerade hat sie ihren Gesetzesentwurf an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt. Läuft alles planmäßig, kann sie etwa Mitte 2012 in Kraft treten.

Der zentrale Punkt: Wird das Haus energetisch saniert, indem beispielsweise die Außenfassade gedämmt wird, müssen die Mieter das bis zu drei Monate lang ertragen, ohne dass sie die Miete wegen des Baulärms reduzieren dürfen. Möglich ist eine Minderung erst ab dem vierten Monat oder bei anderen Modernisierungen, etwa des Bades.
Genau definiert wird, wann eine energetische Sanierung vorliegt: wenn "Endenergie oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart" wird. Unverändert bleibt es dabei, dass bis zu 11 Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Miete umgelegt werden können.
Behauptet ein Mieter, dies sei für ihn eine unzumutbare wirtschaftliche Härte, dann kann er den Start der Modernisierung nicht mehr vor Gericht bremsen: Dies kann dort erst im späteren Mieterhöhungsverfahren geprüft werden. Nicht umlagefähig ist etwa die Installation einer Solaranlage, wenn der erzeugte Strom an einen Energieversorger verkauft wird.

Der Deutsche Mieterbund ist alles andere als begeistert: Mit dem Ausschluss der Mietminderung werde ein "Grundrecht für Verbraucher" teilweise abgeschafft. Außerdem müssten auch Modernisierungen geduldet und über Mieterhöhungen bezahlt werden, die nicht zu niedrigeren Heizkosten führen, beispielsweise die Umstellung einer Öl- oder Gasheizung auf Holz oder Pellets.
Für die Eigentümerseite sieht dagegen der Vorsitzende von Haus & Grund Baden-Württemberg, der Kirchheimer CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich, das Problem, Modernisierungen von Instandhaltungen zu trennen, beispielsweise bei der Erneuerung von Fenstern. Das könnte zu Streit führen, auch wenn die Begründung der Modernisierung für den Vermieter vereinfacht wird. Für akzeptabel hält es Hennrich, den Verzicht auf Mietminderungen auf drei Monate zu begrenzen. Das wollte die Justizministerin ursprünglich nicht, doch wäre dies verfassungsrechtlich problematisch
gewesen.

Zum Energiesparen kann auch Contracting beitragen, also die Umstellung der Heizung auf einen gewerblichen Wärmelieferanten: Die Kosten können leichter auf die Mieter umgelegt werden. Zudem soll es für Vermieter leichter werden, sich gegen Mietnomaden zu wehren: Der Mieter kann vom Gericht verpflichtet werden, die auflaufende Miete jeden Monat zu hinterlegen. Tut er dies nicht, kann der Vermieter schneller als bisher ein Räumungsurteil erwirken.

Der Stuttgarter Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hält es für wichtig, die energetische Modernisierung im Mietrecht zu berücksichtigen. Dies solle aber nicht zulasten sozial schwacher Mieter gehen.